Bienenvölker bereichern unsere Familie seit 2020, ihr Honig freut bisher alle, die ihn probieren. Wir verkaufen ihn ab Hof. Auch in unserer kleinen Imkerei halten wir uns an die Anforderungen der Biorichtlinien und werden mindestens einmal jährlich kontrolliert. Was bedeutet das? Hier ein paar Beispiele:
Die Nektar- und Pollentrachten innerhalb des Flugradius der Bienen müssen im Wesentlichen von Flächen kommen, die kontrolliert biologisch bewirtschaftet werden, oder von Wildpflanzen. Kontrolliert wird dies über die Dokumentation der Standorte der Völker und über Rückstandsanalysen der Imkereiprodukte.
Die Bienenbehausungen müssen aus Naturmaterialien gefertigt sein, bei uns wohnen die Völker in Holzbeuten. Zukäufe dürfen nur aus ökologischer Produktion, d.h. von anderen Biobetrieben stammen. Dies können u.a. Wachs, Zucker oder Bienen zur Zucht sein.
Zur Reinigung und Pflege von Beuten und anderem Material, beim Honig schleudern, lagern und abfüllen und zur Behandlung der Bienenvölker, z.B. bei Krankheiten, sind nur natürliche Mittel wie Wachs, Propolis, Pflanzenöle oder organische Säuren erlaubt.
Den Bienen muss für die Überwinterung genügend eigener Honig belassen werden. Nur wenn das Überleben des Volkes klimabedingt gefährdet ist, darf zugefüttert werden.
So kommt es, dass die Bioimkerei aufwändiger und teurer ist als die konventionelle; gleichzeitig kann weniger Honig geerntet werden.